Das Betteln in einem Fünf-Meter-Umkreis der Außengastronomie ist ab August verboten. Diese neue Regel gilt für ein Jahr.
Das Betteln in einem Fünf-Meter-Umkreis der Außengastronomie ist ab August verboten. Diese neue Regel gilt für zunächst ein Jahr – dann soll neu darüber entschieden werden. Das hat der Rat der Stadt am 9. Juli bei in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause entschieden – zusammen mit anderen wichtigen Beschlüssen.
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