Lfd. Nr.: 0913
Wie bereits berichtet hatte die Polizei Dortmund mit Unterstützung von Spezialeinsatzkräften zunächst drei Personen und im weiteren Verlauf noch eine vierte Person in Gewahrsam genommen. Zwei Personen (20 und 24 Jahre aus Hagen) wurden bereits 02.10.2026 aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Der 23-jährige Mann aus Unna und der 19-jährigen Heranwachsende aus Hagen befanden sich bis zum gestrigen Tag auf Anordnung der Amtsgerichte in Hagen und Unna im längerfristigen Polizeigewahrsam.
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Am 26. Oktober 2026 hat die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Hagen Anklage gegen den 23-Jährigen und den 19-Jährigen erhoben. Sie sind verdächtig, sich im September 2026 zu der Begehung eines Verbrechens (Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz) verabredet zu haben. Das Amtsgericht Hagen hat nun darüber zu entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.
Das Amtsgericht Hagen hat am 27. Oktober 2026 auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Haftbefehl gegen den 23-Jährigen, welcher sich seit dem 1. Oktober 2026 in Langzeitgewahrsam befand, erlassen. Dieser wurde ihm am 28. Oktober 2026 verkündet. Er befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft.
Für den 19-Jährigen erließ das Amtsgericht in Hagen eine 14-tägige Verlängerung des Langzeitgewahrsams. In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.
Hinweise für Medienvertretende:
Presseauskünfte zur Anklageerhebung erteilt die Pressestelle des AG Hagen. Die Kontaktdaten hierzu finden Sie unter https://www.ag-hagen.nrw.de/behoerde/Presse/index.php
Zum Ermittlungsverfahren erteilt ausschließlich die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf unter pressestelle@gsta-duesseldorf.nrw.de oder an Oberstaatsanwältin Alexandra Wiese unter der Telefonnummer 0211/9016-231.
Quelle: www.presseportal.de
