Das Ordnungsamt klärt über Verbote auf, die zusätzlich zum allgemeinen Sonntag- und Feiertagsschutz gelten.
Im November stehen drei stille Feiertage an: Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag (15. November) und Totensonntag (22. November). Was ist an diesen Tagen nicht erlaubt? Das Ordnungsamt klärt über die Verbote auf, die zusätzlich zum allgemeinen Sonntag- und Feiertagsschutz gelten.
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