Party-Stopp im November: Worauf das Ordnungsamt hinweist

Das Ordnungsamt klärt über Verbote auf, die zusätzlich zum allgemeinen Sonntag- und Feiertagsschutz gelten.

Im November stehen drei stille Feiertage an: Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag (15. November) und Totensonntag (22. November). Was ist an diesen Tagen nicht erlaubt? Das Ordnungsamt klärt über die Verbote auf, die zusätzlich zum allgemeinen Sonntag- und Feiertagsschutz gelten.


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category: Stadt Dortmund News

Investigativ, lokal verwurzelt, hartnäckig in der Recherche. Konrad Faktenfels bohrt nach, wann andere aufhören zu fragen. Sichere Quellen, klare Haltung, leise Ironie. Seine Texte sind präzise gesetzt, Fakten geprüft, Thesen geschärft wie Kreide auf Schiefertafel.

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