Ordnungsamt weist auf Verbote an den stillen Feiertagen im November hin

Verboten an diesen drei stillen Feiertagen sind

  • Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen von 5 bis 18 Uhr, am Volkstrauertag von 5 bis 13 Uhr,
  • sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden, von 5 bis 18 Uhr, am Volkstrauertag von 5 bis 13 Uhr,
  • der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten von 5 bis 18 Uhr, am Volkstrauertag von 5 bis 13 Uhr,
  • musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb von 5 bis 18 Uhr,
  • und alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz von 5 bis 18 Uhr.

In Zweifelsfällen bitte die Abteilung für Gewerbeangelegenheiten – Sonn- und Feiertagsschutz – unter Tel. 0231 50-25569 kontaktieren.


Quelle: PRESSE-SERVICE.DE.

Investigativ, lokal verwurzelt, hartnäckig in der Recherche. Konrad Faktenfels bohrt nach, wann andere aufhören zu fragen. Sichere Quellen, klare Haltung, leise Ironie. Seine Texte sind präzise gesetzt, Fakten geprüft, Thesen geschärft wie Kreide auf Schiefertafel.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert