Dialog zur Flächenentsiegelung in Hohenbuschei
Die Bezirksvertretung Brackel hat die Verwaltung im Jahr 2023 beauftragt, sich im Sinne des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung mit dem Thema Schottergärten und Versiegelung im Wohngebiet Hohenbuschei zu befassen. Daraufhin stellte die Bauaufsicht auf 440 Grundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplans Verstöße gegen den rechtsverbindlichen Plan fest. Mit Informationsflyern hat die Stadtverwaltung die Eigentümer*innen über die Festsetzungen im Plan, das Vorliegen der Verstöße und die Dialog- und Beratungsangebote von Stadtplanung und Bauaufsicht informiert.
Ziel war es, an das Verantwortungsbewusstsein für den Umgang mit natürlichen Lebensgrundlagen zu appellieren und die Eigentümer*innen zu motivieren, die Verstöße freiwillig zu beheben. Den aktuellen Stand des Informationsprozesses, die nächsten Schritte und inhaltliche Konkretisierungen der Festsetzungen des Bebauungsplans hat das zuständige Team des Stadtplanungs- und Bauordnungsamts nun zirka 250 Eigentümer*innen aus dem Wohngebiet Hohenbuschei in einer Dialogveranstaltung erläutert.
Einladung zu Information per Mail oder am Telefon
Die Zwischenbilanz knapp acht Monate nach Beginn der Informationskampagne: Mit rund 70 Haushalten wurden Erstkontakte hergestellt, einzelne Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen wurden umgesetzt. „Wir werden die Informationskampagne noch bis April 2027 weiterführen. Unser Ziel ist der konstruktive Austausch, um mit möglichst vielen Eigentümer*innen in Hohenbuschei Lösungen zu finden. Wir bieten die Kontaktaufnahme per E-Mail an und werden jetzt zusätzlich telefonische Sprechzeiten einrichten, denn manche Fragen sind einfach besser im kurzen Telefonat zu klären“, lädt Birgit Niedergethmann, Leiterin des Stadtplanungs- und Bauordnungsamts, ein.
Bei der Dialogveranstaltung wurden einzelne Festsetzungen des Bebauungsplans in den Blick genommen und tiefergehend erläutert. Die Rahmenbedingungen stellte Stefan Hölkemeier, zuständiger Teamleiter Städtebau und Bauleitplanung, dar: „Der Bebauungsplan soll sicherstellen, dass das Quartier Hohenbuschei von einer hohen Wohn- und Lebensqualität und einem grünen, naturnahen Erscheinungsbild geprägt ist. Dafür wurden entsprechende Festsetzungen zum Beispiel zu Bepflanzung und Gestaltung, aber auch zu Anordnung und Abstandsregelungen von PKW-Stellflächen getroffen.“
Informationen zu Grundflächenzahlen in den verschiedenen Teilgebieten des Quartiers und deren Berechnungsgrundlagen waren von besonderem Interesse für die Eigentümer*innen. Die Grundflächenzahl legt fest, welcher prozentuale Anteil der Grundstücksgesamtfläche versiegelt werden darf. Welche Art von Bodenbelägen als versiegelte Fläche gelten und wann Fahrradabstellanlagen oder Pools Auswirkungen auf die Grundflächenzahl haben, wurde in der Veranstaltung beispielhaft erläutert. Allgemeingültige Fragen der Eigentümer*innen wurden vor Ort beantwortet, dokumentiert und werden in einigen Tagen auch auf der Informationswebseite zum Wohngebiet unter www.dortmund.de/hohenbuschei im Bereich Häufig gestellte Fragen – FAQs ergänzt.
Individuelle Beratung, um Möglichkeiten auszuloten
Detailfragen zu einzelnen Grundstücken können in der individuellen Beratung besprochen werden. Birgit Niedergethmann stellt dar, was das bedeutet: „Da können wir feststellen, welche Fragen bestehen und welche Maßnahmen sinnvoll, zielführend und verhältnismäßig im Rahmen des Bebauungsplans sind. Der Plan ist rechtsverbindlich und gilt für alle Eigentümer*innen gleich. Ermessensspielräume gibt es nur begrenzt. Wo es möglich ist, versuchen wir, Ihnen entgegenzukommen. Deswegen ist uns der Dialog so wichtig: wir möchten mit Ihnen gemeinsam rechtzeitig schauen, was möglich ist.“
Nach Abschluss der Informationskampagne im April 2027 sollen nächste bauordnungsrechtliche Schritte erfolgen. Konkret bedeutet das, dass abschnittsweise die einzelnen Grundstücke auf Verstöße geprüft und die Eigentümer*innen darüber informiert werden. Bis zu einer vorgegebenen Frist müssen die Eigentümer*innen anschließend Stellung nehmen und die Versäumnisse auf ihrem Grundstück beseitigen. Im schlimmsten Fall können empfindliche Ordnungsstrafen drohen.
B-Plan-Änderung konkretisiert Regeln für Stellplätze
Beratungen mit den Eigentümer*innen zeigten bereits jetzt, dass einzelne Festsetzungen des Bebauungsplans in der Realität zu widersprüchlichen Situationen führten. Diese werden dokumentiert, im Team besprochen und insbesondere dann noch einmal relevant, wenn ab Sommer 2027 eine Änderung des Bebauungsplans vorbereitet wird. An den grundsätzlichen Vorgaben wie der Grundflächenzahl werden dabei keine Änderungen erfolgen, Themen wie offene Fragen zu Stellplätzen könnten aber noch einmal konkretisiert und handhabbarer gemacht werden.
Weitere Infos zum Stadtteil Brackel finden Sie hier.
Quelle: PRESSE-SERVICE.DE.
