Nach jeder Kommunalwahl ist es Aufgabe des neu gewählten Rates, die Gültigkeit der Wahlen festzustellen. Die fachliche Vorprüfung übernimmt dabei der Wahlprüfungsausschuss. Im Mittelpunkt der Sitzung standen ein Einspruch gegen die Wahl des Oberbürgermeisters sowie … weiter…. >
