Eine Einigung über die Funde an der Westfalenhalle wurde erzielt, die Denkmalbehörde darf sie unter Auflagen entnehmen.
Die archäologischen Untersuchungen auf der Baustelle an den Westfalenhallen haben deutlich umfangreichere und besser erhaltene Überreste des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers Stalag VI D freigelegt als erwartet. Über den Umgang mit den Funden und das weitere Vorgehen haben sich die Beteiligten verständigt. Inzwischen hat die Denkmalbehörde den Westfalenhallen auch die Denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt, die Funde und Fundamente unter strengen Auflagen zu entnehmen.
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