Gewerbetreibende müssen derzeit noch zahlreiche Unterlagen einreichen, um ihre Zuverlässigkeit für die Arbeit auf den Friedhöfen nachzuweisen. Die Friedhofsverwaltung muss diese Nachweise prüfen und einen schriftlichen Zulassungsbescheid erstellen. Hierfür wird eine Gebühr über 68 Euro fällig, und der Vorgang muss alle fünf Jahre wiederholt werden. Wer die Friedhöfe mit einem Fahrzeug befahren möchte, benötigt eine spezielle Erlaubnis.
Wenn es nach dem Willen des Verwaltungsvorstandes geht, soll damit ab 1. Januar 2027 Schluss sein. Ein Vorschlag der Friedhöfe Dortmund zur Entbürokratisierung geht nun in die politischen Entscheidungsgremien. Zukünftig sollen Gewerbetreibende ihre Tätigkeit nur noch anzeigen müssen. Die Voraussetzungen bleiben dieselben, und die Gewerbetreibenden sind verantwortlich dafür. Sie erhalten eine Genehmigung, auf der gleichzeitig auch die Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Friedhöfe mit den angemeldeten Fahrzeugen abgebildet ist. Die Fünfjahresfrist bleibt, aber die Gebühren entfallen. Damit alles weiterhin mit rechten Dingen zugeht, führen die Friedhöfe Stichprobenkontrollen durch und lassen sich die Bestätigung der Anzeige vorzeigen.
Die bei der Verwaltung eingesparten Personalkapazitäten können im selben Team gewinnbringend eingesetzt werden. Die eigentlich notwendige Aufstockung des Personals ist damit hinfällig. Die wegfallenden Gebühreneinnahmen werden dadurch kompensiert.
Quelle: PRESSE-SERVICE.DE.
