Lfd. Nr.: 0518
Bei einem Verkehrsunfall auf der Heydbrinkstraße in Dortmund ist am Donnerstagabend (25.06.2026) ein 27-jähriger E-Scooter-Fahrer schwer verletzt worden.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand war der Dortmunder gegen 20:06 Uhr unter dem Einfluss von Alkohol unterwegs, als er die Kontrolle verlor und gegen einen geparkten Pkw prallte. Er musste mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht werden, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.
Im Zuge der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass der E-Scooter über einen integrierten Modus verfügt, mit dem Geschwindigkeiten von über 20 km/h erreicht werden können. Aufgrunddessen bestand für das Fahrzeug kein gültiger Versicherungsschutz; zudem besaß der 27-Jährige nicht die erforderliche Fahrerlaubnis.
Der E-Scooter wurde für ein Gutachten sichergestellt. Die Polizei fertigte entsprechende Strafanzeigen gegen den Fahrer sowie gegen den Halter des Fahrzeugs.
Das Freischalten von Geschwindigkeiten über 20 km/h bei Elektrokleinstfahrzeugen – sei es per App, Software-Modus oder Umbau – ist kein Kavaliersdelikt. Sobald die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit überschritten wird, erlischt die Betriebserlaubnis und damit der Versicherungsschutz. Da das Fahrzeug rechtlich nicht mehr als E-Scooter gilt, bewegt man sich im Bereich von Straftaten wie dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Auch Fahrzeughalter, die solche Modifikationen zulassen, machen sich strafbar.
Quelle: www.presseportal.de
