„Den Ausführungen in Ihrer Beschlussvorlage kann ich mich anschließen. Die Wahl der Ausschussmitglieder dürfte – mit Ausnahme der Wahlen im Gleichstellungsausschuss und im Ausschuss für Kultur, Sport und
Freizeit – rechtswidrig sein.“ So formuliert es Regierungspräsident … weiter…. >
