Nur Glaubensgemeinschaften, größere Organisationen und Vereine dürfen Osterfeuer anmelden – als öffentliche, für jedermann zugängliche Veranstaltung. Die Frist zur Anmeldung von Osterfeuern beim Umweltamt ist in der vergangenen Woche abgelaufen. Nachmeldungen sind ausgeschlossen. Die Liste … weiter…. >
