Von Karfreitag, 0 Uhr, bis Samstag, 6 Uhr, sind verboten: Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen (Großmärkte bis zum nächsten Tag bis 3 Uhr), sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen, Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und … weiter…. >
