Wegfall von Vergabe-Vorschriften bedeutet für die Stadt Dortmund Bürokratieabbau, Vereinfachung – und mehr Verantwortung

Neuausrichtung der Vergabepraxis Der Wegfall der landesspezifischen Vorschriften für Vergabeverfahren, die unterhalb der EU-Schwellenwerte liegen, bedeutet konkret: Städte sind nicht mehr an die Unterschwellenvergabeverordnung sowie an die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen gebunden. Außerdem werden … weiter…. >