Dortmund zündet den „Bauturbo“

Für alle, die sich mit den neuen Regelungen befassen oder herauszufinden möchten, ob eine Projektidee für den Bauturbo in Frage kommt, gibt es jetzt eine neue städtische Infoseite: dortmund.de/bauturbo. Dort ist erklärt, was es mit dem Bauturbo auf sich hat, welche Anwendungsfälle möglich sind und welche nicht. Zusätzlich gibt es eine Checkliste, wenn man selbst vorab prüfen möchte, ob das betreffende Grundstück für die Anwendung des Bauturbos in Frage kommt. Über die E-Mail-Adresse bauturbo@stadtdo.de können nun gebührenfrei zudem konkrete Anfragen oder allgemeine Fragestellungen rund um den Bauturbo an die Stadt eingereicht werden.

Bauturbo-Team sorgt für schnelle Rückmeldungen

Die Stadt hat ein Bauturbo-Team zusammengestellt, das sich mit den Projekten intensiv beschäftigt und möglichst schnell eine Rückmeldung geben möchte. Eine Eingangsbestätigung gibt es kurzfristig, die erste inhaltliche Rückmeldung folgt nach vier bis sechs Wochen.

Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung

Grundlage des Dortmunder Grundsatzbeschlusses zum Bauturbo ist das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, das am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Es handelt sich vor allem um Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB). Sonstige Vorschriften sind nicht geändert worden, wie etwa umweltrechtliche Anforderungen an Vorhaben (Natur- und Artenschutz, Immissionsschutzrecht etc.).

Bauprojekte sollen künftig einfacher und zügiger umgesetzt werden

Mit dem Gesetz eröffnet der Bund den Kommunen Handlungsspielräume, um den Wohnungsneubau zu erleichtern. Zentrale Punkte sind vereinfachte Anforderungen und stärkere Befreiungsmöglichkeiten vom Bauplanungsrecht. Bauprojekte sollen künftig einfacher und zügiger umgesetzt werden: Auf ein herkömmliches aufwändiges Verfahren zur Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans kann gegebenenfalls verzichtet werden. Befreiungen von Festsetzungen in Bebauungsplänen können leichter erteilt werden, so dass Umbauten und Aufstockungen leichter möglich sind. In Gebieten ohne Bebauungsplan müssen sich neue Vorhaben in die Umgebung einfügen. Der Bauturbo lockert dieses Einfügungsgebot deutlich.

Baugenehmigungsverfahren auf Landesrecht nicht betroffen

Das Baugenehmigungsverfahren, das auf Landesrecht beruht, ist von den Änderungen nicht betroffen. Im Anschluss an die gemeindliche Vorprüfung und die gemeinsamen Abstimmungsgespräche, ob die Regelungen zum Bauturbo bei einem Vorhaben Anwendung finden können, kann eine Bauvoranfrage oder ein Bauantrag eingereicht werden.

Baugenehmigungen werden in der Regel erst beantragt, wenn das Projekt schon weit fortgeschritten oder ausgereift ist. Die Vorab-Klärungen mit dem Bauturbo-Team sollen helfen, die Anwendungsmöglichkeiten schnell zu klären und Vorhaben zügig umsetzen zu können.

Die Internetseite wird noch weiter ausgebaut – demnächst wird sie zum Beispiel um ein FAQ erweitert, also um einen Katalog mit naheliegenden Fragen und ihren Antworten.


Quelle: PRESSE-SERVICE.DE.

Investigativ, lokal verwurzelt, hartnäckig in der Recherche. Konrad Faktenfels bohrt nach, wann andere aufhören zu fragen. Sichere Quellen, klare Haltung, leise Ironie. Seine Texte sind präzise gesetzt, Fakten geprüft, Thesen geschärft wie Kreide auf Schiefertafel.

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