Auf den städtischen Streuobstwiesen ist das Pflücken von Obst für den Eigenbedarf in haushaltsüblichen Mengen erlaubt. Auch kleinere Mengen, beispielsweise für einen Apfel- oder Pflaumenkuchen, dürfen gepflückt werden. Das Obst darf jedoch nicht verkauft oder anderweitig gewerblich genutzt werden.
Nicht gestattet ist es, größere Mengen zu pflücken und mit Körben, Kisten oder sogar Fahrzeugen abzutransportieren oder ganze Bäume abzuernten. Es ist auch untersagt, Streuobstwiesen zu befahren, auf die Bäume zu klettern oder Äste abzubrechen.
Streuobstwiesen sind wertvolle Lebensräume
Bei der Anlage und Erhaltung der Streuobstwiesen verwendet das Umweltamt standortgerechte und regional empfohlene Obstsorten. Damit trägt die Stadt zugleich dazu bei, die Vielfalt unterschiedlicher Obstsorten zu erhalten.
Streuobstwiesen sind nicht nur Orte, an denen Obst wächst. Die Wiesen bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Nahrung, Schutz und Lebensraum. Damit sich dort Blühpflanzen entwickeln und Samen bilden können, werden die städtischen Streuobstwiesen extensiv gepflegt. Dazu gehören unter anderem die Beweidung mit Schafen und eine zurückhaltende Mahd.
Bäume beim Pflücken nicht beschädigen
Das Umweltamt bittet, beim Pflücken Rücksicht auf die Bäume und die umgebenden Flächen zu nehmen. Äste dürfen nicht abgebrochen und vorhandene Schutzvorrichtungen an den Bäumen nicht entfernt oder beschädigt werden.
In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Obstbäume beim Pflücken erheblich beschädigt wurden. Abgebrochene Äste, beschädigte Rinde oder entfernte Schutzvorrichtungen können die Bäume langfristig beeinträchtigen.
Wer also unterwegs einen reifen Apfel oder eine Pflaume entdeckt, darf gerne zugreifen – solange es bei einer haushaltsüblichen Menge bleibt und die Natur keinen Schaden nimmt.
Quelle: PRESSE-SERVICE.DE.
