Das Betteln direkt an Außengastronomien soll künftig verboten sein

Die Stadt Dortmund will ihre „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ aktualisieren. Der Verwaltungsvorstand hat sich dazu mit einem entsprechenden Entwurf befasst. Im Juli soll der Rat der Stadt Dortmund über die Neufassung entscheiden.

Die neue Verordnung würde die bislang gültige Fassung aus dem Jahr 2013 ersetzen. Neben redaktionellen Anpassungen enthält der Entwurf einzelne inhaltliche Ergänzungen – darunter eine neue Regelung zum Betteln in unmittelbarer Nähe von Außengastronomien.

Bettelnde sollen künftig fünf Meter Abstand wahren

Die Stadt Dortmund schlägt vor, Betteln künftig in einem Umkreis von fünf Metern um Außengastronomien nicht mehr zuzulassen. Verstöße dagegen könnten damit künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die vorgeschlagene Verordnung soll einen angemessenen Abstand zu den Sitzbereichen gewährleisten.

Denn Betteln direkt an Sitz- und Aufenthaltsbereichen kann Gäste in ihrem Aufenthalt stören. Das gilt auch dann, wenn Bettelnde niemanden aktiv ansprechen. In Restaurants und Cafés mit Außengastronomie verbringen die Besucherinnen und Besucher oft längere Zeit, um zu essen oder zu trinken. Wer dort sitzt, kann Situationen in unmittelbarer Nähe häufig nicht so einfach ausweichen wie in einem Durchgangsbereich.

Für eine bessere Aufenthaltsqualität in der City

„Wir möchten, dass die Menschen gerne und lange in der City verweilen und ihren Aufenthalt dort genießen“, sagt Oberbürgermeister Alexander Kalouti. „Die neue Verordnung ist dafür ein wichtiger Baustein. Wir nehmen auch die Sorgen der Gastronominnen und Gastronomen sehr ernst, die ihre Situation sehr eindrücklich geschildert haben.“

Die Regelung beschränkt sich ausschließlich auf diesen eng gefassten Bereich. Ein allgemeines Bettelverbot für das Stadtgebiet ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Außerhalb des Fünf-Meter-Bereichs bleibt Betteln weiterhin erlaubt, sofern es nicht aggressiv erfolgt.

Die aktualisierte Verordnung soll dazu beitragen, Konflikte und Gefahren im öffentlichen Raum möglichst früh zu vermeiden. Die Stadt darf dort eigene Regeln festlegen, wo höherrangiges Recht dies zulässt und vor Ort ein entsprechender Bedarf besteht.


Quelle: PRESSE-SERVICE.DE.

Investigativ, lokal verwurzelt, hartnäckig in der Recherche. Konrad Faktenfels bohrt nach, wann andere aufhören zu fragen. Sichere Quellen, klare Haltung, leise Ironie. Seine Texte sind präzise gesetzt, Fakten geprüft, Thesen geschärft wie Kreide auf Schiefertafel.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert