Lfd. Nr.: 0026
Am Samstagnachmittag (10.01.) wurde ein Kind durch einen explodierenden Böller auf einem Spielplatz schwer verletzt.
Nach ersten Erkenntnissen hielten sich zwei Kinder (9 und 10) gegen 15 Uhr auf einen Spielplatz an der Wielandstraße auf. Dort wurden die beiden Jungen von einem Jugendlichen angesprochen. Dieser händigte dem Zehnjährigen einen Böller aus und entzündete diesen.
Der Feuerwerkskörper detonierte anschließend in den Händen des Kindes. Durch die Explosion erlitt der Zehnjährige schwere Verletzungen an beiden Händen sowie im Gesicht und dem Bauchbereich. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht. Der Neunjährige suchte mit seinen Eltern ebenfalls eine Klinik auf.
Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Erste Ermittlungen ergaben Hinweise auf einen 14-jährigen Dortmunder. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Grundsätzlich gilt: Privates Silvesterfeuerwerk ist nur zwischen dem 31. Dezember und dem 1. Januar erlaubt. Außerhalb dieses Zeitraums wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit nach dem Sprengstoffgesetz dar und werden mit einem Bußgeld geahndet.
Auch wenn Silvester vorbei ist: Die Polizei warnt eindringlich vor dem unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern. Beachten Sie insbesondere die folgenden Hinweise:
Weitere Informationen zum Stadtteil „Innenstadt-Nord“: dortmund-lebt.de/tag/Innenstadt-Nord
Quelle: www.presseportal.de
